Am 15.2.2020 wählen die Jugendlichen die/den neue(n) Jugendsprecher/in der WKBV-Sektion Bowling. Die Wahl wird jeweils nach den Squads der zweiten Vorrunde der diesjährigen Württembergischen Jugendmeisterschaften durch-geführt. Wahlberechtigt sind alle Bowlingjugendlichen mit einem gültigen Bowlingpass, d.h. inkl. Beitragsmarke für 2020.

Für das Amt des Jugendsprechers gilt laut Verbandsjugendordnung vom 30.4.2011 Folgendes:

  • 6.7 Der Sektionsjugendsprecher Classic wird von den Bezirksjugend-sprechern gewählt und ist kraft dieses Amtes Mitglied des Sektionsjugendausschusses. Der Sektionsjugendsprecher Bowling wird unmittelbar von den Jugendlichen der Sektion gewählt (Wahl: es gilt Ziff. 7.7.1 entsprechend)
  • 6.7.1 Zum Sektionsjugendsprecher wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wiederwahl bis zum 23. Lebensjahr ist möglich.

Ihr habt die Möglichkeit hier zusammen mit den Sektions-Jugendsportwarten und dem Sektions-Landesjugendtrainer beratend die Landesjugendarbeit der Sektion Bowling zu gestalten.

Bei Fragen geben wir Euch gerne weitere Auskunft: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte schickt uns eine Kurzinfo, in der Ihr Euch und Eure Ziele kurz vorstellt.

Wir werden diese Kurzinfos dann auf der Homepage der Sektion veröffentlichen.

Herzlichen Dank für Euer Engagement!