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- By Gesa Petersen
Jugendsprecherwahl 2020
Am 15.2.2020 wählen die Jugendlichen die/den neue(n) Jugendsprecher/in der WKBV-Sektion Bowling. Die Wahl wird jeweils nach den Squads der zweiten Vorrunde der diesjährigen Württembergischen Jugendmeisterschaften durch-geführt. Wahlberechtigt sind alle Bowlingjugendlichen mit einem gültigen Bowlingpass, d.h. inkl. Beitragsmarke für 2020.
Für das Amt des Jugendsprechers gilt laut Verbandsjugendordnung vom 30.4.2011 Folgendes:
- 6.7 Der Sektionsjugendsprecher Classic wird von den Bezirksjugend-sprechern gewählt und ist kraft dieses Amtes Mitglied des Sektionsjugendausschusses. Der Sektionsjugendsprecher Bowling wird unmittelbar von den Jugendlichen der Sektion gewählt (Wahl: es gilt Ziff. 7.7.1 entsprechend)
- 6.7.1 Zum Sektionsjugendsprecher wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wiederwahl bis zum 23. Lebensjahr ist möglich.
Ihr habt die Möglichkeit hier zusammen mit den Sektions-Jugendsportwarten und dem Sektions-Landesjugendtrainer beratend die Landesjugendarbeit der Sektion Bowling zu gestalten.
Bei Fragen geben wir Euch gerne weitere Auskunft:
Bitte schickt uns eine Kurzinfo, in der Ihr Euch und Eure Ziele kurz vorstellt.
Wir werden diese Kurzinfos dann auf der Homepage der Sektion veröffentlichen.
Herzlichen Dank für Euer Engagement!